Gespenster basteln mit Kindern: Handabdruck und Klopapierrolle ab 2, Tupf-Gespenst mit Wattestäbchen und Windlicht aus der Butterbrottüte ab 3 Jahren

Am Nachmittag vor Halloween fehlen noch Gespenster für die Fensterbank, und im Küchenschrank liegen nur Butterbrottüten, eine Packung Wattestäbchen und zwei leere Rollen. Für ein Gespenst reicht das. Welches, hängt daran, ob das Kind lieber mit den Händen druckt, tupft oder schneidet, und ob am Abend etwas leuchten soll.

Alle Alters- und Zeitangaben stammen aus der Projektdatenbank von klebegeister.de: Einschätzungen der Seite, keine Normwerte, Stand 28.10.2026.

Vier Gespenster in der Projektdatenbank, alle in höchstens 20 Minuten

In der Projektdatenbank habe ich vier Gespenster erfasst, alle mit dem Anlass Halloween. Zwei gehen nach der Einschätzung der Seite ab 2 Jahren, zwei ab 3. Alle vier sind in 15 bis 20 Minuten gebastelt, zwei brauchen gar keine Trockenzeit. Weiß ist bei allen die Hauptfarbe, als Fingerfarbe, Plakatfarbe, Papier oder Tüte.

Gespenst Alter laut Datenbank Bastelzeit (min) Trocknen (min) Das Kind Was Erwachsene tun
aus Handabdrücken 2–5 15 30 druckt mit der Hand Farbe auf den Teller geben, Hand führen
aus der Klopapierrolle 2–6 15 0 klebt und reißt Zipfel Papier zuschneiden
Tupf-Gespenst mit Wattestäbchen 3–8 20 30 tupft, legt ein Skelett für Jüngere den Umriss zeichnen
Windlicht aus der Butterbrottüte 3–7 15 0 schneidet den Rand, malt Augen und Mund ausschneiden
Malen

Gespenster aus Handabdrücken

  • Alter 2–5 Jahre
  • Bastelzeit ≈ 15 min
  • Trocknen ≈ 30 min

Ein schnelles Andenken an die Handgröße, bei dem Kleinkinder das Wichtigste selbst machen.

Material: Fingerfarben (weiß), Tonpapier (bunt, 130 g/m²) (1 Bogen schwarz oder dunkelblau), Borstenpinsel (dick) (1 breiter), Filzstifte (schwarz)

Matsch – Kleidung schützen

Aus Altpapier & Verpackung

Gespenster aus der Klopapierrolle

  • Alter 2–6 Jahre
  • Bastelzeit ≈ 15 min

Braucht nur Rollen, Papier und einen schwarzen Stift und ist in einer Viertelstunde fertig.

Material: Klopapierrollen (2–3), Druckerpapier (weiß) (2 Blatt), Klebestift (1), Filzstifte (schwarz), Kinderschere (abgerundet) (1 (Erwachsene))

nur Haushaltsmaterial · kaum Schmutz

Malen

Tupf-Gespenst und Skelett aus Wattestäbchen

  • Alter 3–8 Jahre
  • Bastelzeit ≈ 20 min
  • Trocknen ≈ 30 min

Tupfen gelingt schon den Kleinsten, und Größere legen aus denselben Stäbchen ein Skelett dazu.

Material: Tonpapier (bunt, 130 g/m²) (1 Bogen A4 schwarz), Wattestäbchen (5 zum Tupfen), Plakat- oder Temperafarben (weiß), Pappteller (unbeschichtet) (1 als Farbpalette), Buntstifte (1 weißer zum Vorzeichnen)

Tisch abdecken

Papier & Kleben

Gespenster-Windlicht aus der Butterbrottüte

  • Alter 3–7 Jahre
  • Bastelzeit ≈ 15 min

In einer Viertelstunde fertig und als Reihe auf der Fensterbank ein ganzer Gespensterchor.

Material: Papiertüte (1 weiße Butterbrottüte mit Boden), Filzstifte (1 schwarzer), Kinderschere (abgerundet) (1), LED-Teelicht (1)

kaum Schmutz

Unter 3 Jahren entsteht das Gespenst aus Hand oder Fuß

Beim Handabdruck bleiben die Finger geschlossen und zeigen nach unten, sie werden der flatternde Saum. Die Projektkarte rät, die Hand des Kindes beim Abheben leicht festzuhalten, damit nichts verwischt. Mit einem Fußabdruck, die Ferse oben, wird das Gespenst größer. Der Schmutzgrad steht auf der höchsten von drei Stufen; welche Farben für Kinderhände gedacht sind, steht bei den Fingerfarben.

Das Rollen-Gespenst kommt ohne Farbe aus. Ältere bauen laut Projektkarte eine ganze Familie aus gekürzten Rollen in verschiedenen Größen und kleben Arme aus Papierstreifen an; ein Blatt Küchenpapier ergibt ein flatterndes Kleid. Weitere Ideen für die Jüngsten stehen bei Basteln mit Kleinkindern, weitere Rollenprojekte beim Basteln mit Klopapierrollen.

Das Tupf-Gespenst braucht von den vier die wenigste Hilfe

Für das Tupf-Gespenst zeichnet das Kind mit weißem Buntstift einen Umriss auf schwarzes Tonpapier, oben rund und unten mit Zipfeln, und füllt ihn Punkt an Punkt mit einem Wattestäbchen und weißer Plakatfarbe. Zwei Stellen bleiben für die Augen frei. Die Datenbank setzt den Hilfebedarf hier auf die niedrigste Stufe, als einziges der vier Gespenster. Für Jüngere zeichnen Erwachsene den Umriss vor.

Wer mag, legt neben das Gespenst ein Skelett aus ganzen Wattestäbchen: Wirbelsäule, Arme und Beine, darüber ein gemalter Kopf aus Papier. Für ein Skelett mit Rippen halbieren Erwachsene einige Stäbchen. Laut Projektkarte bleibt das Weiß sauber, wenn für jede Farbe ein frisches Stäbchen genommen wird.

Malen

Tupf-Gespenst und Skelett aus Wattestäbchen

  • Alter 3–8 Jahre
  • Bastelzeit ≈ 20 min
  • Trocknen ≈ 30 min
  • Hilfe Kind macht es weitgehend allein

Tupfen gelingt schon den Kleinsten, und Größere legen aus denselben Stäbchen ein Skelett dazu.

Material: Tonpapier (bunt, 130 g/m²) (1 Bogen A4 schwarz), Wattestäbchen (5 zum Tupfen), Plakat- oder Temperafarben (weiß), Pappteller (unbeschichtet) (1 als Farbpalette), Buntstifte (1 weißer zum Vorzeichnen)

Wenn da: Bastelkleber (lösemittelfrei), Druckerpapier (weiß)

So geht’s
  1. Mit dem weißen Buntstift einen Gespensterumriss auf das schwarze Papier zeichnen: oben rund, unten mit Zipfeln.
  2. Etwas weiße Farbe auf den Pappteller geben.
  3. Ein Wattestäbchen in die Farbe tupfen und den Umriss Punkt an Punkt mit Tupfen füllen; für die Augen zwei Stellen frei lassen.
  4. Um das Gespenst ein paar weiße Sterne tupfen.
  5. Wer ein Skelett möchte: Einen Totenkopf auf Papier malen, ausschneiden und aufkleben, darunter ganze Wattestäbchen als Wirbelsäule, Arme und Beine legen und mit Kleberpunkten festkleben.
  6. Das Bild etwa eine halbe Stunde flach trocknen lassen.

Varianten: Für Jüngere: Erwachsene zeichnen den Umriss vor, das Kind tupft. Für Ältere: Für die Rippen Wattestäbchen halbieren lassen (Erwachsene schneiden) und ein ganzes Skelett mit Fingern und Zehen legen.

Tipp: Für jede Farbe ein frisches Stäbchen nehmen, dann bleiben die Tupfen sauber weiß.

Tisch abdecken

Das Windlicht aus der Butterbrottüte leuchtet nur mit LED-Teelicht

Das Kind schneidet den oberen Rand einer weißen Butterbrottüte in Wellen oder Zacken, sodass sie etwa 15 cm hoch bleibt, und malt große Augen und einen Mund auf. Diese schneidet ein Erwachsener aus, damit dort Licht herausfällt. Eine Handvoll Sand im Boden gibt Gewicht. Laut Projektkarte leuchtet eine weiße Tüte heller als eine braune; ohne Ausschneiden scheint das Licht gedämpft durch.

Weil die Tüte aus Papier ist, sieht die Projektkarte nur ein LED-Teelicht vor, keine echte Kerze. Die Materialdatenbank führt LED-Teelichter als Kleinteil mit einer Altersgrenze von 3 Jahren und verlangt ein verschraubtes Batteriefach, weil eine Knopfzelle darin steckt. Was das BfR zu verschluckten Knopfzellen sagt, mit Quelle und Datum:

Knopfzellen in LED-Teelichtern, Laternenstäben und Spielzeug · geprüft am 19.10.2026

  • Verätzung der Speiseröhre — Kliniken und Giftinformationszentren haben dem BfR in zehn Jahren mehrere hundert Fälle verschluckter Knopfzellen gemeldet. Bleibt eine Knopfzelle in der Speiseröhre stecken, fließt an der feuchten Schleimhaut Strom; dabei entstehen Hydroxid-Ionen, die schwere Verätzungen verursachen können. bfr.bund.de
  • Schäden ab ca. 2 Stunden — Schon nach etwa zwei Stunden Kontakt können tiefe Gewebeschäden entstehen, bis hin zu Durchbrüchen zur Hauptschlagader oder in die Atemwege und schwer stillbaren Blutungen; Narben können die Speiseröhre lebenslang verengen. Je höher die Ladung und je länger der Kontakt, desto schwerer der Schaden – auch scheinbar leere Zellen können schaden (BfR). bfr.bund.de
  • Risiko vor allem ab 20 mm — Besonders gefährlich sind laut BfR große Knopfzellen ab 20 mm Durchmesser, weil sie in der engen kindlichen Speiseröhre leicht stecken bleiben. Das Verschlucken bleibt oft unbemerkt: Anfangs gibt es häufig keine oder nur leichte Beschwerden, nach einigen Stunden Erbrechen, Appetitlosigkeit, Fieber oder Husten. bfr.bund.de
  • Verdacht: sofort Kinderklinik, Röntgen — Schon bei begründetem Verdacht soll das Kind sofort in einer Kinderklinik geröntgt werden; das BfR rät, einen Rettungswagen zu rufen. Rutscht die Knopfzelle in den Magen, sind meist kaum Komplikationen zu erwarten; dann wird das Ausscheiden unter ärztlicher Kontrolle abgewartet. bfr.bund.de
  • LED-Teelichter: Knopfzellen wegschließen — Knopfzellen stecken laut BfR u. a. in LED-Teelichtern, Lichterketten, Musik-Grußkarten und Fernbedienungen. Neue und gebrauchte Knopfzellen sowie Geräte mit Knopfzellen sollen für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden; Spielzeug mit Knopfzellen muss in der EU so gesichert sein, dass kein direkter Zugriff möglich ist, etwa durch ein verschraubtes Batteriefach. bfr.bund.de
  • EN 62115: Batteriefach nur mit Werkzeug — Nach der Norm EN 62115 (elektrisches Spielzeug, harmonisiert als EN IEC 62115:2020) dürfen Batteriefächer von Spielzeug für Kinder unter drei Jahren nur mit Werkzeug oder mit zwei unabhängigen, gleichzeitigen Bewegungen zu öffnen sein; bei Knopfzellen gilt das für Spielzeug aller Altersklassen. Bei einer hessischen Marktkontrolle wurden nach Belastungsprüfungen bei 5 von 22 Spielzeugen mit Knopfzellen für ältere Kinder die Zellen zugänglich (Regierungspräsidium Kassel, 2020). rp-kassel.hessen.de
  • ab 2030: Batterie nur mit Werkzeug zugänglich — Ab dem 1. August 2030 verlangt die neue EU-Spielzeugverordnung ausdrücklich, dass Batterien in elektrischem Spielzeug, die kleine Teile sind, ohne Werkzeug nicht zugänglich sind (VO (EU) 2025/2509, Anhang II Teil IV Nr. 10). gilt seit 01.08.2030 · eur-lex.europa.eu

Spielzeug: Kleinteile, Warnhinweise, CE-Kennzeichnung · geprüft am 18.10.2026

  • Spielzeug = für Kinder unter 14 Jahren — Spielzeug im Sinne der deutschen Spielzeugverordnung (2. ProdSV) sind alle Produkte, die ausschließlich oder nicht ausschließlich dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Personen unter 14 Jahren beim Spielen verwendet zu werden (§ 2 Nr. 24a 2. ProdSV; ebenso Art. 2 Abs. 1 der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG). gilt seit 20.07.2011 · gesetze-im-internet.de
  • in Kraft seit 20.07.2011 — Die Spielzeugverordnung (2. ProdSV) ist am 20. Juli 2011 in Kraft getreten und hat die Spielzeugverordnung von 1989 abgelöst; sie setzt die EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG in deutsches Recht um. gilt seit 20.07.2011 · gesetze-im-internet.de
  • keine verschluckbaren Teile unter 36 Monaten — Spielzeug, das offensichtlich für Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist, muss samt seinen Bestandteilen und abnehmbaren Teilen so groß sein, dass es nicht verschluckt oder eingeatmet werden kann (Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG, Anhang II Teil I Nr. 4 Buchst. d). gilt seit 20.07.2011 · eur-lex.europa.eu
  • „Achtung! Nicht für Kinder unter 36 Monaten / drei Jahren geeignet.“ + Gefahr — Spielzeug, das für Kinder unter 36 Monaten gefährlich sein könnte, trägt einen Warnhinweis wie „Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet.“ oder „Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet.“ (auch als Bildzeichen möglich); er muss um einen kurzen Hinweis auf die besondere Gefahr ergänzt werden, der auch in der Gebrauchsanleitung stehen kann (Anhang V Teil B Nr. 1 RL 2009/48/EG). Jeder Warnhinweis beginnt mit dem Wort „Achtung“ (§ 11 Abs. 3 2. ProdSV). gilt seit 20.07.2011 · eur-lex.europa.eu
  • Ausnahme: offensichtlich nicht für unter 36 Monate — Der Warnhinweis für unter 36 Monate entfällt bei Spielzeug, das aufgrund seiner Funktion, Abmessungen, Merkmale oder aus anderen zwingenden Gründen offensichtlich nicht für Kinder unter 36 Monaten bestimmt sein kann (Anhang V Teil B Nr. 1 RL 2009/48/EG). Fehlt der Hinweis, heißt das also nicht automatisch, dass das Spielzeug für Kleinkinder geeignet ist. gilt seit 20.07.2011 · eur-lex.europa.eu
  • Warnhinweise deutsch, vor dem Kauf sichtbar (auch online) — Warn- und Sicherheitshinweise müssen auf Deutsch abgefasst sein; Mindest- und Höchstalter sowie die einschlägigen Warnhinweise müssen auf der Verpackung stehen oder sonst vor dem Kauf klar erkennbar sein – das gilt auch beim Online-Kauf (§ 11 Abs. 4 und 5 2. ProdSV). gilt seit 20.07.2011 · gesetze-im-internet.de
  • „Enthält Spielzeug. Beaufsichtigung durch Erwachsene empfohlen.“ — In Lebensmitteln enthaltenes Spielzeug muss eine eigene Verpackung haben, die im Lieferzustand nicht verschluckt oder eingeatmet werden kann; der Warnhinweis lautet „Enthält Spielzeug. Beaufsichtigung durch Erwachsene empfohlen.“ Spielzeug, das so mit einem Lebensmittel verbunden ist, dass erst das Lebensmittel verzehrt werden muss, ist verboten (Anhang II Teil I Nr. 4 Buchst. f und h, Anhang V Teil B Nr. 7 RL 2009/48/EG). gilt seit 20.07.2011 · eur-lex.europa.eu
  • CE-Kennzeichnung Pflicht — Auf dem Markt bereitgestelltes Spielzeug muss die CE-Kennzeichnung tragen – sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Spielzeug, einem daran befestigten Etikett oder der Verpackung; sie wird vor dem Inverkehrbringen angebracht (§ 13 2. ProdSV). gilt seit 20.07.2011 · gesetze-im-internet.de
  • EN 71-1: Norm, unter 14 J., Zusatzanforderungen unter 36 Monate — Die Norm EN 71-1 (Sicherheit von Spielzeug, mechanische und physikalische Eigenschaften) gilt für Spielzeug für Kinder unter 14 Jahren und enthält zusätzliche Anforderungen für Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten, unter 18 Monaten und für Kinder, die noch nicht ohne Hilfe sitzen können. EN 71-1 ist eine Norm, keine Rechtsvorschrift. dinmedia.de
  • Ø 31,7 mm · Tiefe 25,4–57,1 mm — Verschluckbare Kleinteile werden mit einem genormten Prüfzylinder geprüft: Durchmesser 31,7 mm, innen eine schräge Ebene von 25,4 mm bis 57,1 mm Tiefe; er bildet den Schlund eines Kindes bis drei Jahre nach. Passt ein Teil unzerdrückt hinein und ragt nicht heraus, fällt das Produkt durch (Angabe der Stiftung Warentest, März 2025; der Artikel nennt die Norm nicht, Normtext nicht eingesehen). test.de
  • VO (EU) 2025/2509 gilt ab 01.08.2030 — Die neue EU-Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509 vom 26. November 2025 wurde am 12. Dezember 2025 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 20. Tag danach in Kraft; sie gilt ab dem 1. August 2030 und hebt die Richtlinie 2009/48/EG mit Wirkung zu diesem Tag auf (Art. 56, 59). Einzelne Artikel (28 bis 44 und 49 bis 55) gelten bereits ab dem 1. Januar 2026. gilt seit 01.08.2030 · eur-lex.europa.eu
  • Übergang: Altware nach RL bleibt verkehrsfähig — Spielzeug, das nach der Richtlinie 2009/48/EG vor dem 1. August 2030 in Verkehr gebracht wurde, darf weiter auf dem Markt bereitgestellt werden (Art. 57 VO (EU) 2025/2509). Auch die neue Verordnung behält die Altersgrenze von 14 Jahren und den Warnhinweis „Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet.“ bzw. „… unter drei Jahren geeignet.“ bei; als Bildzeichen ist dann ein roter Kreis auf weißem Grund mit mindestens 10 mm Durchmesser vorgesehen (Art. 2, Anhang III Nr. 2). gilt seit 01.08.2030 · eur-lex.europa.eu

Weitere Lichter aus Glas, Papier und Ton sammelt Windlicht basteln.

Eine Gespensterlaterne für den Umzug steht noch nicht in der Datenbank

Das Windlicht ist für Fensterbank und Tisch gedacht, es hat weder Bügel noch Stab. Eine Gespensterlaterne für den Martinsumzug fehlt in der Projektdatenbank bisher. Nach demselben Prinzip gebaut ist die Eulenlaterne: Die weiße Butterbrottüte wird gekürzt, ein Pappstück im Boden lässt sie stehen, der obere Rand wird zweimal umgeschlagen, gelocht und bekommt einen Drahtbügel und einen LED-Stab. Wie das Federkleid entsteht, steht beim Eulen basteln; weitere Laternen mit wenigen Schritten bei Einfache Laternen basteln.

Aus Altpapier & Verpackung

Eulenlaterne aus der Butterbrottüte

  • Alter 3–7 Jahre
  • Bastelzeit ≈ 30 min
  • Trocknen ≈ 15 min
  • Hilfe Erwachsene helfen bei einzelnen Schritten

Die Tüte bringt Boden und Wand schon mit, deshalb ist die Laterne in einer halben Stunde fertig.

Material: Papiertüte (1 weiße Butterbrottüte mit Boden), Karton oder Wellpappe (1 Stück in Bodengröße), Transparentpapier (bunt) (Reste in Gelb, Orange und Braun), Kinderschere (abgerundet) (1), Klebestift (1), Filzstifte (schwarz), Locher (1), Laternen-Drahtbügel und Böden (1 Drahtbügel), LED-Laternenstab (1)

So geht’s
  1. Erwachsene: Die Tüte auf etwa 20 cm Höhe abschneiden, den oberen Rand zweimal 1 cm nach außen umschlagen und Federn in U-Form auf Transparentpapier vorzeichnen.
  2. Das Pappstück in den Tütenboden legen, damit die Laterne steht.
  3. Die Federn ausschneiden und von unten nach oben wie Dachziegel aufkleben.
  4. Zwei große Augenkreise aus gelbem Transparentpapier aufkleben, Pupillen aufmalen und einen Schnabel ergänzen.
  5. Durch den verstärkten Rand zwei gegenüberliegende Löcher lochen.
  6. Drahtbügel einhängen und den LED-Stab einhängen.

Varianten: Für Jüngere: Erwachsene schneiden die Federn, das Kind klebt sie auf. Für Ältere: Flügel aus Transparentpapier seitlich an die Tüte kleben.

Tipp: Eine weiße Tüte leuchtet deutlich heller als eine braune.

Nur mit LED-Stab leuchten lassen, keine Kerze. Die Tüte verträgt keinen Regen.

kaum Schmutz

Welches Gespenst heute geht, zeigt der Material-Finder

Der Material-Finder fragt, was im Haus ist, wie alt das Kind ist und wie viel Zeit bleibt. Daraus zeigt er die Halloween-Projekte, die sofort gehen, und für die übrigen eine Liste dessen, was fehlt:

Was ist im Haus?
Küche & Haushalt
Altpapier & Gelber Sack
Natur
Papier & Karton
Schneiden & Kleben
Malen & Farbe
Bastelbedarf
Kneten & Modellieren
Wolle, Stoff & Faden

Die Projekte erscheinen, sobald das Script geladen ist.

Wie der Material-Finder auswählt
  • Gesucht wird in der Projektdatenbank dieser Seite (337 Projekte, Stand 19.10.2026). Altersspanne, Bastelzeit, Trockenzeit, Hilfebedarf und Schmutz sind Einschätzungen der Seite, keine Normwerte.
  • Ein Projekt passt, wenn das Alter in seiner Spanne liegt, die Bastelzeit in die gewählte Zeit passt und alle Filter zutreffen. Sofort machbar heißt: Jedes Pflichtmaterial ist angekreuzt. Projekte, denen ein oder zwei Dinge fehlen, stehen darunter — mit genau diesen Dingen.
  • Kleinteile wie Knöpfe, Perlen, Wackelaugen oder Kastanien sind erst ab 3 Jahren eingeplant (Spielzeugrecht: verschluckbare Teile sind für Kinder unter 36 Monaten nicht zulässig). Werkzeuge wie Heißklebepistole oder Cutter tauchen nur in Schritten für Erwachsene auf.
  • Die Vorauswahl „typischer Haushalt“ ist eine Annahme — bitte abwählen, was fehlt. Gespeichert wird nichts; die Auswahl steht nur im Link.

Ohne Anlass-Filter durchsucht der Material-Finder alle Projekte.

Die Fallstricke

  • Finger gespreizt. Dann wird aus dem Gespenst eine Hand; die Finger bleiben beim Einstreichen geschlossen.
  • Ein Stäbchen für alles. Mit Resten anderer Farben wird das Weiß grau.
  • Braune Tüte. Sie lässt weniger Licht durch als eine weiße.
  • Eine echte Kerze im Papier. Das Windlicht ist nur für LED-Teelichter gedacht.
  • Batteriefach ohne Schraube. Dann lässt sich die Knopfzelle ohne Werkzeug herausnehmen.

Was praktisch hilft

  1. Dunkles Papier bereitlegen. Handabdruck und Tupf-Gespenst brauchen schwarzes oder dunkelblaues Tonpapier, damit Weiß leuchtet.
  2. Waschen gleich einplanen. Nach dem Handabdruck geht es direkt ans Waschbecken.
  3. Eine Reihe aufstellen. Mehrere Tüten-Gespenster mit verschiedenen Gesichtern stehen laut Projektkarte als Gruppe auf der Fensterbank.
  4. Mit anderen Motiven kombinieren. Fledermäuse und bemalte Kürbisse passen dazu.

Was ich noch nicht weiß

  • Eine Gespensterlaterne mit Zuschnitt. Sie fehlt in der Projektdatenbank; bis sie mit Maßen und Zeit erfasst ist, bleibt der Hinweis auf die Eulenlaterne.
  • Wie lange ein LED-Teelicht in der Tüte leuchtet. Die Leuchtdauer steht beim jeweiligen Hersteller; ausgewertet habe ich solche Angaben noch nicht.
  • Wie viel Sand das Windlicht braucht. Die Karte nennt eine Handvoll; ob das draußen bei Wind reicht, ist nicht beobachtet.

Häufige Fragen

Gespenst basteln mit Kleinkindern?

Mit Kindern ab 2 Jahren gehen laut Projektdatenbank von klebegeister.de zwei Gespenster. Beim Handabdruck streicht ein Erwachsener die Handfläche mit weißer Fingerfarbe ein, das Kind drückt sie mit geschlossenen, nach unten zeigenden Fingern auf schwarzes Papier und hebt sie gerade ab. Beim Rollen-Gespenst wird Druckerpapier um eine Klopapierrolle geklebt, das Kind reißt den überstehenden Rand zu Zipfeln ein. Beide dauern etwa 15 Minuten. Augen und Mund kommen mit schwarzem Filzstift dazu. Der Handabdruck ist das schmutzigste Projekt der beiden, deshalb den Tisch abdecken und gleich Hände waschen.

Gespenster Windlicht basteln?

Ein Gespenster-Windlicht entsteht aus einer weißen Butterbrottüte mit Boden. Der obere Rand wird in Wellen oder Zacken abgeschnitten, bis die Tüte etwa 15 cm hoch ist. Mit schwarzem Filzstift kommen große Augen und ein runder Mund auf eine Seite, die ein Erwachsener ausschneidet. Etwas Sand im Boden gibt Gewicht, darauf steht ein eingeschaltetes LED-Teelicht. Die Projektdatenbank von klebegeister.de schätzt das auf 15 Minuten und ab 3 Jahren. Eine echte Kerze gehört nicht in die Papiertüte. LED-Teelichter enthalten Knopfzellen und sollten ein verschraubtes Batteriefach haben.

Laternen basteln Gespenst?

Eine Gespensterlaterne für den Martinsumzug steht in der Projektdatenbank von klebegeister.de noch nicht. Das Gespenster-Windlicht aus der Butterbrottüte hat weder Bügel noch Stab und ist für die Fensterbank gedacht. Nach demselben Prinzip wie eine Laterne gebaut ist die Eulenlaterne aus der weißen Butterbrottüte: Tüte auf etwa 20 cm kürzen, Pappe in den Boden legen, den Rand zweimal umschlagen und lochen, Drahtbügel und LED-Stab einhängen. Die Datenbank schätzt sie auf 30 Minuten und ab 3 Jahren. Papierlaternen leuchten nach der Entscheidung dieser Seite nur mit LED-Stab.

Gespenst mit Wattestäbchen basteln?

Für das Tupf-Gespenst zeichnet man mit weißem Buntstift einen Gespensterumriss auf schwarzes Tonpapier, oben rund und unten mit Zipfeln. Etwas weiße Plakatfarbe kommt auf einen Pappteller, das Kind tunkt ein Wattestäbchen ein und füllt den Umriss Tupfen für Tupfen, die Augen bleiben frei. Ein paar Sterne drumherum, dann trocknet das Bild etwa eine halbe Stunde. Wer mag, legt daneben ein Skelett aus ganzen Wattestäbchen. Die Projektdatenbank von klebegeister.de schätzt das auf 20 Minuten, ab 3 Jahren, mit wenig Hilfe; für Jüngere zeichnen Erwachsene den Umriss vor.

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Bianca betreibt klebegeister.de allein: eine Projektdatenbank fürs Basteln mit Kindern, den Material-Finder und Vergleiche nach Herstellerdaten. Sicherheitsangaben stehen mit Quelle und Prüfdatum.